Online-Kündigungen durch neues Gesetz vereinfacht

Seit dem 1.7.2022 sind Kündigungsbuttons für Verträge von Online-Services gesetzlich vorgeschrieben.

Bisher war es ja häufig so, das man Online quasi jeden beliebigen Service vertraglich abschließen konnte, viele Anbieter jedoch keinerlei Möglichkeit boten, genau so leicht wieder zu kündigen. Sei es bei Telefonanbietern, wo man eine Kündigung vormerken konnte, dann jedoch innerhalb von x-Tagen noch bei der Hotline anrufen musste, oder gar einen Brief schicken.

All das gehört nun der Vergangenheit an, denn seit dem 1.7.2022 ist es für solche Anbieter verpflichtend, das sie eine Funktion zum kündigen auch online anbieten.

Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online oder offline zustande gekommen ist, etwa in einem Elektronikmarkt oder bei einem Fachhändler. Und selbst das Datum ist irrelevant: Das Gesetz gilt somit auch für Verträge, die vor dem 1. Juli abgeschlossen wurden.

Solange der Abo-Abschluss online möglich ist, muss in gleicher Weise auch die Abo-Kündigung möglich sein. Andere Wege – etwa per Post, Telefon oder E-Mail – bleiben natürlich auch künftig möglich, allerdings stets optional. Bei bestimmten Verträgen, etwa Miet- oder Arbeitsverträgen, ist die Schriftform jedoch weiterhin erforderlich.

Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90 / Die Grünen) äußerte sich dazu wie folgt: 

„Oft kostete es Verbrauchern und Verbraucherinnen viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag.“